Für das Durchführen von Pfadiaktivitäten gilt weiterhin das Schutzkonzept der Pfadibewegung Schweiz, welches nach den Entscheiden des Bundesrats vom 19. Oktober ergänzt wurde. Nachfolgend möchten wir euch über die wichtigsten Punkte des Schutzkonzeptes insb. die Maskenpflicht informieren:

  • Teilnehmende mit Krankheitssymptomen sowie Teilnehmende, welche auf ein Testresultat warten oder nahen Kontakt zu Personen hatten, welche auf ein Testresultat warten, verzichten auf die Teilnahme an Pfadiaktivitäten.
  • Falls jemand nach dem Besuch einer Pfadiaktivität Krankheitssymptome entwickelt, ist umgehend die Abteilungsleitung (unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zu informieren
  • Angehörigen einer Risikogruppe, die besonders gefährdet sind, wird von einer Teilnahme an Pfadiaktivitäten abgeraten
  • Bei Aktivitäten in Innenräumen tragen alle Personen über 12 Jahren eine Gesichtsmaske, es sei denn die Aktivität erlaubt dies nicht (z.B. sportliche intensive Aktivitäten, Verpflegung).
  • Bei Aktivitäten unter freiem Himmel tragen Personen über 12 Jahren eine Gesichtsmaske sofern die Abstände nicht eingehalten werden können, es sei denn die Aktivität erlaubt dies nicht (z.B. sportliche intensive Aktivitäten).
  • Der Entscheid zur Teilnahme an den Aktivitäten erfolgt durch die Eltern und ist freiwillig
  • Die Distanzregeln zu anderen Eltern und Leitenden beim Bringen und Abholen der Teilnehmenden sind durch die Eltern einzuhalten

Liebe Pfadigrüsse
Faluna, Calimera und Najena

 

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